Wie Sie uns unterstützen können
Ihre Zustiftung hilft, unsere Arbeit langfristig zu sichern
Die Grundfinanzierung unserer Arbeit wird durch die Evangelische Kirche in Deutschland und die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz als gemeinsame Gesellschafter geleistet. Zusätzlich unterstützt uns die Stiftung zur Förderung der Evangelischen Akademie zu Berlin, indem sie zum Beispiel bestimmte Programmschwerpunkte oder Publikationen ermöglicht. Durch eine Zustiftung können auch Sie unsere Arbeit direkt unterstützen.
Ihre Spende ist im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz als Zuwendung zur Förderung kirchlicher Zwecke steuerlich abzugsfähig. Bitte spenden Sie unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift auf das Spendenkonto der
Stiftung zur Förderung der Evangelischen Akademie zu Berlin
KD Bank eG, Berlin
IBAN: DE52 3506 0190 0000 0056 65
BIC: GENODED1DKD
§ 3 der Satzung der Stiftung zur Förderung der Evangelischen Akademie zu Berlin
Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne der jeweils geltenden Bestimmungen der Abgabenordnung. Die Erträge dürfen nur für die stiftungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Kuratoriumsmitglieder erhalten keine Zuwendungen und Gewinnanteile aus den Mitteln der Stiftung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Zustiften oder spenden?
Zuwendungen in Form einer Spende an die Akademie verwenden wir zeitnah – innerhalb eines Jahres – für satzungsgemäße Zwecke.
Eine Zustiftung an die Stiftung zur Förderung der Evangelischen Akademie zu Berlin ist dann sinnvoll, wenn Sie unsere Arbeit langfristig sichern möchten. Denn jeder gestiftete Euro wird dem Stiftungskapital zugeführt und nur die aus diesem Vermögen erwirtschafteten Erträge fließen Jahr für Jahr in die Stiftungsarbeit. Sie bleiben so auf viele Jahre hinaus mit der Akademie verbunden!
Das ehrenamtliche Kuratorium entscheidet jährlich darüber, wofür die erwirtschafteten Erträge verbraucht werden. Somit ist gewährleistet, dass selbst in einer fernen Zukunft die Verwendung dieser Erträge immer auf die aktuellen Bedürfnisse – im Rahmen der bestehenden Satzung – zugeschnitten werden kann.
Erschienen am 15.05.2014
Aktualisiert am 04.01.2024