Dutzmann lobt klare Entscheidung
Abstimmung des Bundestages zum assistierten Suizid
Dass die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid in Deutschland zukünftig gesetzlich unterbunden wird, hat Prälat Dr. Martin Dutzmann, Mitglied der Gesellschafterversammlung der Evangelischen Akademie, mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. „Ich bin sehr froh, dass die Abgeordneten sich mit einer so großen Klarheit für den entsprechenden Gesetzesentwurf ausgesprochen haben“, sagte Dutzmann im Blick auf das Ergebnis der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 6. November 2015. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf schiebe der auf Wiederholung angelegten Suizidbeihilfe einen Riegel vor, gleichzeitig belasse er genügend Spielräume für individuelle Verantwortung im Blick auf die Unterstützung von Schwerstkranken und sterbenden Menschen.
„Ich gehe davon aus, dass nun Rechtsklarheit geschaffen ist“, sagte Dutzmann, der Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland ist. Er sei zuversichtlich, dass der im von den Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf verwendete Begriff der „Geschäftsmäßigkeit“ der zu erwartenden Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht werde standhalten können.
Rückblickend lobte der Prälat die Qualität der Debatte zum Thema. „Es war gut, dass der Bundestag sich so viel Zeit zur Information und zur vertieften Diskussion gelassen hat“. Dass keiner der zur Abstimmung vorgelegten Anträge eine Legalisierung der Tötung auf Verlangen gefordert hat, sieht Dutzmann als Zeichen für ein „festes ethisches Fundament“ der Gesellschaft. Die Debatte zum assistierten Suizid habe aber auch deutlich gemacht, dass eine umfassendere Information über die Möglichkeiten nötig sei, die sich am Ende eines Lebens böten. „Ob es um die Möglichkeit geht, eine Therapie zu abbrechen oder auf eine Therapie zu verzichten, ob es um den Einsatz starker Schmerzmittel geht – im Blick auf die Aufklärung darüber haben wir – die Kirchen und alle anderen gesellschaftlichen Kräfte – noch einiges zu tun“.
Erschienen am 06.11.2015
Aktualisiert am 06.11.2015