Symposium_Haber

"Bei Fluchtgründen differenzieren"

Nachlese Flüchtlingsschutzsymposium

© EAzB

Zwischen unterschiedlichen Fluchtgründen muss klar differenziert werden, sagte Dr. Emily Haber, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium beim 15. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz am 23. Juni. Werde Schutzbedarf mit Recht in Anspruch genommen, müsse dieser rasch gewährt werden. Asylbewerber ohne Schutzgrund müssten dagegen nach Prüfung und Ablehnung ihres Antrags auch in ihre Heimat zurückgeführt werden. Bei politischer Verfolgung, Krieg und Bürgerkrieg sei die Schutzverpflichtung unverrückbar und entziehe sich jeder Opportunitätserwägung. Eine Öffnung von Asylverfahren für eine Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen sei dagegen der erste Schritt zur Kompromittierung des Grundrechts auf Asyl.

Dr. Habers Thesen wurden in der anschließenden Podiumsdiskussion deutlich kritisiert. Günter Burkhardt von  Pro Asyl und Selmin Caliskan von Amnesty International forderten unter anderem legale Einreisewege für Schutzsuchende und die Prüfung von so genannten Dublin-Fällen in Deutschland. Außerdem müssten Flüchtlinge sich ihr Zielland selbst aussuchen dürfen, da in den einzelnen Staaten bereits vorhandene Communities die Integrationschancen erhöhten. Die vom Bundesinnenministerium evozierten Bilder von zu vielen Schutzsuchenden und zu wenig Kapazitäten für deren Aufnahme führten zu einer fremdenfeindlichen Stimmung im Land. Burkhardt und Caliskan drängten auf zeitnahe Lösungen, die Menschen können nicht warten, bis die EU sich besser aufgestellt habe.

Einen ausführlichen Text zur Veranstaltung auf der Homepage des Bundesinnenministeriums finden Sie hier:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/06/haber-symposium-fluechtlingsschutz.html

 

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