Aktuelle Herausforderungen aus der Perspektive des BAMF
Die Auswirkungen von Corona sind auch bei der Zahl der Asylanträge in Deutschland spürbar: Im Mai registrierte das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) rund 3.800 Erstanträge, 66 Prozent weniger als im Vorjahr. Dies sagte Ursula Gräfin Praschma, die Vizepräsidentin des BAMF in ihrem Beitrag über die „aktuellen Herausforderungen aus der Perspektive des BAMF“.
Derzeit entstünden neue Anträge hauptsächlich durch Personen, die sich bereits im Land aufhalten, wie etwa Kinder, berichtete Praschma. Europaweit seien die Zugänge aufgrund der Maßnahmen an den Grenzen massiv zurückgegangen. „Laut einer Studie der EASO sind im April noch 8.730 Anträge gestellt worden. Dies ist ein Rückgang von 86 Prozent gegenüber dem Februar, als noch 61.421 EU-Asylgesuche eingingen.“
Auf Anraten des UNHCR und der EU-Kommission habe das BAMF keine Unterbrechung von Verfahren vorgenommen, sondern nur „Verfahrensanpassungen“. Aufgrund der Pandemie habe es eine vorrübergehende Aussetzung bei der Zustellung negativer Bescheide gegeben, betonte die BAMF-Vizepräsidentin. Derzeit gebe es eine stufenweise Rückkehr zum Normalbetrieb, Zustellungen erfolgten nur in von Quarantäne betroffenen Standorten noch nicht. Auch die Asylverfahrensberatung werde schrittweise wieder „hochgefahren“. Anhörungen in Widerrufverfahren seien ebenfalls wieder angelaufen.
Auch die Vollziehung von Überstellungen im Dublin-Verfahren, so die Gräfin, sind seit dem 23. März ausgesetzt gewesen. Seit dem 15. Mai 2020 seien diese Überstellungen wieder möglich. „Wir haben die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten wieder aufgenommen“. Praschma kündigte an, dass es mit der Schweiz, Frankreich, Belgien, Niederlande und Tschechien Übereinkünfte zu Überstellungen gebe, auch Österreich komme unter bestimmten Bedingungen hinzu.
Präsentation von Gräfin Praschma zum Download (PDF-Dokument, 458.2 KB)
Erschienen am 23.06.2020
Aktualisiert am 13.07.2020