Asylbewerberleistungsgesetz im Fokus
Online-Veranstaltung im Rahmen des Flüchtlingsschutzsymposiums
Leistungskürzungen und Sanktionen im Asylbewerberleistungsgesetz stehen im Fokus der Online-Veranstaltung am 4. Juni 2020 in der Reihe „Menschenwürde in der Praxis“. Auskunft gibt Klaus Schank, Fachanwalt für Sozialrecht, im Licht der aktuellen Rechtsprechung. Einladung an Praktiker*innen mit Rechtskenntnissen.
Die zweite Online-Veranstaltung im Vorfeld des 20. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz beleuchtet neue Kürzungstatbestände im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Leistungen für alleinstehende Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften und Kürzungen von Leistungen wegen Vorwurf der Nichtmitwirkung in der Corona-Pandemie.
Im Rahmen des diesjährigen Flüchtlingsschutzsymposiums werden drei Online-Veranstaltungen zu „Menschenwürde in der Praxis“ angeboten, bei denen relevante Fragestellungen ein Jahr nach Inkrafttreten des Migrationspakets sowie aktuelle Auswirkungen der Corona-Maßnahmen aufgeworfen werden. Die erste Veranstaltung hatte Coronabedingte Freiheitsentziehungen zum Thema, bei der dritten Veranstaltung geht es um Identitätsklärung bei Geflüchteten. Das Flüchtlingsschutzsymposium findet am 22. und 23. Juni 2020 statt.
Die aktive Teilnahme an den Online-Veranstaltungen ist nicht mehr möglich, sie werden aber auch per Livestream übertragen und sind danach online abrufbar.
Erschienen am 02.06.2020
Aktualisiert am 03.08.2020