Mit dem Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 wurde im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation eine erste konfessionelle rechtliche Koexistenzordnung geschaffen, die das Verhältnis von Staat und Kirche in der Folgezeit grundlegend änderte. Diese Ordnung ermöglichte eine Entwicklung, in der der Staat fortan nicht mehr als religiöse, sondern nur noch als politisch-weltliche Einheit verstanden wurde. Die Gewährung des Rechts auf Auswanderung (ius emigrandi) an die andersgläubigen Untertanen war ein erster, wenn auch bescheidener Schritt auf dem Weg zur heutigen Anerkennung des Grundrechts der Religionsfreiheit.
Das Symposion will nicht nur die historische Bedeutung dieses für die innere Ordnung des Heiligen Römischen Reiches zentralen Reichsabschieds in Erinnerung rufen, sondern vor allem der Frage nachgehen, welche Bedeutung einige der damals getroffenen Regelungen bis in unsere Gegenwart haben. Auf diese Weise wird eine Brücke vom Jahr 1555 zum Vertrag über eine Verfassung für Europa aus dem Jahre 2004 geschlagen.
Wir laden zu diesem Symposion herzlich ein.
Dr. Erika Godel
Evangelische Akademie zu Berlin
Dr. Joachim Gaertner
Evangelisches Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam
Prof. Dr. Elmar Güthoff
Kanonistisches Institut an der Universität Potsdam
Donnerstag, den 22. September 2005
ab 14.30 Uhr Anmeldung und Stehkaffee
15.30 Uhr Begrüßung und Einführung
15.45 Uhr Der Augsburger Religionsfriede
Sein Sinnwandel vom provisorischen Notstands-Instrument zum sakrosankten Reichsfundamentalgesetz religiöser Freiheit und Gleichheit bis zum Ende des Alten Reiches
Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Heckel, Tübingen
16.30 Uhr „Soll die geistliche Jurisdiction wider der Augspurgischen Confession-Verwandten Religion biß zu endlicher Vergleichung der Religion nicht exercirt, gebraucht oder geübt werde“:
Der Augsburger Religionsfriede und die katholische Reichskirche
Prof. Dr. Dr. Harm Klueting, Köln und Neuendettelsau
17.15 Uhr Brachte das theologische Glaubensinterim den historischen Rechtsfrieden?
Das Porträt des Augsburger Religionsfriedens (1555) als einer (un-?) genutzten Chance gelebter Ökumenefähigkeit
Prof. Dr. Gerda Riedl, MA., Augsburg
18.00 Uhr Imbiss
19.00 Uhr Vom Augsburger Religionsfrieden zum europäischen Verfassungsvertrag
Prof. Dr. Gerhard Robbers, Trier
19.45 Uhr Religionsfreiheit und Toleranz
Wie aktuell ist der Augsburger Religionsfriede?
Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der EKD
gegen 21.00 Uhr Ende der Veranstaltung mit dem Abendsegen