Fundamentalismus und Toleranz

Abendforum

Fundamentalismus und Toleranz

Religionsgemeinschaften und der säkulare Staat

Tagungsnr.
07/2012
Von: 08.02.2012 18:00
Bis: 08.02.2012 21:00
Französische Friedrichstadtkirche

Der Staat schützt das Individuum in seiner Religionsausübung. Vom Staatsbürger wird erwartet, dass er die Verfassung, die Rechtsnormen und die Freiheit aller Mitbürger respektiert. Konflikte zwischen Religion und Gesellschaft treten dann auf, wenn fundamentalistische Positionen bezogen werden. Wenn die Relativierung der eigenen Überzeugungen durch die Anerkennung der Berechtigung anderer nicht ertragen werden kann, stellt sich die Frage nach den regulierenden Mechanismen in den Religionen selber. Diese Fähigkeit der Religionen wird auf unterschiedliche Weise entwickelt, aber der Unterstellung prinzipieller Intoleranz der Religionen muss widersprochen werden. Vielmehr ist die multireligiöse Gesellschaft gefordert, Toleranz gegenüber den verschiedenen Religionen auszuüben.

Inhalt

Der Staat schützt das Individuum in seiner Religionsausübung, wohl wissend, dass es Aspekte gibt, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Konfrontation mit dem Staat bringen können. Alle Staatsbürger – egal ob sie bewusste Mitglieder oder Nichtmitglieder einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sind – nehmen auch eine Position gegenüber Fragen der Religion ein. Der religiöse oder weltanschauliche Sinngehalt der jeweiligen Lehre von diesen Gemeinschaften und ein sich damit verbindender Absolutheitsanspruch lassen sich nicht ohne Weiteres in eine neutrale

staatliche Verfassungsordnung einfügen. Religiöse Freiheit und staatliche Letztentscheidung kann zum Konflikt werden. Zwar müssen verfassungsrechtliche Garantien religiöser Freiheiten immer wieder den sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst werden, aber sie sind nicht bedingungslos. Es ist Aufgabe des Staates, ein Ordnungsmodell zu schaffen, das allen gerecht wird: Christen, Juden, Muslimen und Atheisten.

Aber in einer multireligiösen Gesellschaft muss die vom demokratischen Rechtsstaat zu erwartende Toleranz gegenüber allen gläubigen Staatsbürgern auch mit der Toleranz der Gläubigen untereinander einhergehen. Die Unterstellung prinzipieller Intoleranz der Religionen ist dabei ebenso wenig hilfreich wie das Beharren auf Positionen, die geeignet sind, die Verfassungstreue von Angehörigen einer Religionsgemeinschaft in Frage zu stellen.

Wir haben Menschen aus Politik und Wissenschaft, Christen und Muslime, eingeladen, um über Toleranz und Fundamentalismus zu sprechen und laden sie herzlich zum Gespräch miteinander ein.


Dr. Erika Godel

Studienleiterin

Evangelische Akademie zu Berlin


Dr. Michael Parak

Geschäftsführer

Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V.


Dr. Rüdiger Sachau

Direktor

Evangelische Akademie zu Berlin


Programm

Mittwoch, den 08. Februar 2012


17.30 Uhr Einlass und Anmeldung


18.00 Uhr Begrüßung

Dr. Rüdiger Sachau, Direktor der Ev. Akademie zu Berlin

Dr. Michael Parak, Geschäftsführer, Gegen Vergessen – Für Demokratie e. V.


18.10 Uhr Einführung

„Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5, 29b)

Dr. Erika Godel, Ev. Akademie zu Berlin


18. 20 Uhr Der Staat und die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Eine Verhältnisbestimmung aus juristischer Perspektive

Dr. Christoph Thiele, Leiter der Rechtsabteilung des Kirchenamtes der EKD, Hannover


19.00 Uhr Islam und Demokratie

Eine Standortbestimmung

Ertugrul Sahin, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Kultur und Religion des Islam,

Goethe-Universität Frankfurt am Main


19.30 Uhr Glaubt man Gläubigen ihre demokratische Gesinnung?

Podium:

Eberhard Diepgen, Regierender Bürgermeister von Berlin a.D.

Dr. Ehrhart Körting, Senator für Inneres und Sport a.D.

Ekin Deligöz MdB, Bündnis 90/die Grünen


Ende der Veranstaltung gegen 21.00 Uhr

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Leitung

Dr. Erika Godel

Dr. Rüdiger Sachau

Akademiedirektor

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