Das Kölner Landgericht (Urteil vom 07. 05. 2012, Az: 151 Ns 169/11) hat entschieden, dass die Beschneidung eines vierjährigen Jungen, die auf Wunsch seiner muslimischen Eltern durch einen Arzt, der selbst praktizierender Moslem ist, ausgeführt wurde, den Straftatbestand der Körperverletzung gemäß §223 StGB erfüllt.
Das hat viele Menschen erregt, Politiker, Juristen, Ärzte, Psychologen und Theologen, Fachleute und Laien, Juden, Christen und Muslime sowie Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören. Was eint diejenigen, die sich zu diesem Gerichtsurteil äußern, und was trennt sie? Die Sorge um Religionsfreiheit, um Einhaltung der Grundrechte, Menschenrechte , Kinderrechte und Elternrechte? Gibt es Menschen, die die Gelegenheit nutzen, um unter dem Deckmantel der Verteidigung säkularen Rechts eine aggressive säkularistische Ideologie verbreiten wollen?
Als Evangelische Akademie wollen wir versuchen, die aufgeregte Debatte zu versachlichen. Die Tagung fragt nach der Bedeutung der Beschneidung für Juden, Christen und Muslime und danach, wie es um das Recht von Religionsgemeinschaften in unserem Staat steht. Weil Religion den ganzen Menschen umfasst, hat sie immer politische Implikationen. Es gilt diese- angestoßen durch eine aktuelle Debatte- zu konkretisieren.
Dr. Erika Godel
Studienleiterin für Theologie und interreligiösen Dialog
Evangelische Akademie zu Berlin
17. 30 Uhr Einlass
18.00 Uhr Begrüßung
18.15 Uhr Beschneidung in der Thora und ihre Bedeutung im Judentum
Prof. h.c. Dr. Edna Brocke, Krefeld
19.00 Uhr Weder Beschneidung noch Vorhaut (Gal 5,6)- Zum Thema Beschneidung im Neuen Testament
Prof. Dr. Rainer Kampling, Berlin, Freie Universität Berlin
19.45 Uhr Die Beschneidung wird zwar im Koran nicht erwähnt, aber sie ist Teil der Sunna
Kadir Sanci, Forum für Interkulturellen Dialog, Berlin
20.30 Uhr Was ist für wen von Wert in der sogenannten „Beschneidungsdebatte“? – Ein Kommentar
Prof. Dr. Notger Slenczka, Humboldt Universität zu Berlin
21.00 Uhr Ende der Veranstaltung