In vielen Dörfern, Städten, Stadtteilen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gibt es Erfahrungen mit Gewalt, Rechtsextremismus, Fremden- und allgemeiner Menschenfeindlichkeit.
Die Gemeindekirchenratswahlen im Jahr 2013 werfen die Frage auf nach dem Umgang mit Personen, die Gruppen, Organisationen, Parteien mit menschenfeindlichem Hintergrund unterstützen. Die Landessynode verabschiedete im vergangenen Herbst eine Empfehlung für die Kirchengemeinden und verband diese mit dem Auftrag an die Kirchenleitung, eine entsprechende Grundordnungsänderung vorzubereiten.
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens bietet die Evangelische Akademie zu Berlin ein Forum, das die Präsenz von Gewalt, Rechtsextremismus, Fremden- und allgemeiner Menschenfeindlichkeit in Kirchengemeinde und Kommune beleuchtet und die beabsichtigte Grundordnungsänderung in die Frage nach Möglichkeiten eines weiteren angemessenen Umgangs mit den Herausforderungen im Alltag stellt.
Die Tagung ist die erste einer Reihe, die wichtige Gesetzgebungsverfahren der EKBO innerhalb der kirchlichen Öffentlichkeit zur Diskussion stellt. Wir dokumentieren Beiträge und Ergebnisse zeitnah nach Abschluss der Veranstaltung als Materialsammlung für Kirchengemeinden und Landessynode.
Dr. Rüdiger Sachau,
Direktor der Evangelischen Akademie zu Berlin
Heinz-Joachim Lohmann,
Studienleiter für Demokratische Kultur und Kirche im ländlichen Raum
Samstag, den 13. April 2013
09.00 Uhr Anmeldung
10.00 Uhr Begrüßung
Dr. Rüdiger Sachau, Direktor der Evangelische Akademie zu Berlin
Heilgard Asmus, Generalsuperintendentin des Sprengels Potsdam und Vorsitzende des Brandenburger Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
10.15 Uhr Braune Gefahr oder sinkendes Schiff?
Rechtsextremistische Entwicklungen in Berlin und Brandenburg
Winfriede Schreiber, Leiterin der Abteilung Verfassungsschutz im Brandenburger Innenministerium
Bernd Palenda, Leiter des Berliner Verfassungsschutzes
Moderation: Dr. Rüdiger Sachau
11.00 Uhr Der Nazi von nebenan
Erfahrungsberichte aus Kirchengemeinden
Silke Radosh-Hinder, Kirchenkreis Berlin Stadtmitte (angefragt)
Raul Fischer, Mitglied der Landessynode, Kirchenkreis Zossen-Fläming
Markus Seefeld, Pfarrer in Wittstock/Dosse
Moderation: Wolfgang Freese, Neuruppin (angefragt)
11.30 Uhr Extremismuserfahrungen und ihre Deutung „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und die Grundordnung der Kirche
Dr. Christoph Kopke, Moses Mendelssohn Zentrum, Potsdam
12.00 Uhr Pause
12.15 Uhr Sehend mit beiden Augen
Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus
Einstieg: Heilgard Asmus
Alltagserfahrungen in Dorf, Stadt und Kirchengemeinde
Einstieg: Dr. Hans Erxleben
Bürgermeister Jens-Peter Golde, Neuruppin
Umgang mit (Neo)Nazis als Ehrenamtlichen und Beschäftigten in Kirche und Diakonie
Einstieg: Henning Flad, Diakonie Deutschland, Berlin
Instrumentarien des Widerstandes und der Dokumentation
Einstieg: Jonas Frykman, Aktionsbündnis, Potsdam
Gemeinsamer Umgang von Bürgergemeinde und Christengemeinde mit Gewalt und Menschenfeindlichkeit
Dialog zwischen Referenten und Teilnehmenden
Heilgard Asmus
Bernd Palenda
Winfriede Schreiber
Dr. Christoph Kopke
Moderation: Heinz-Joachim Lohmann
14.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Die Kirchenleitung beschloss am 22. Februar 2013 folgenden Text,
der in einem Konsultationsverfahren der Kirchengemeinden
bis 1.September diskutiert werden soll:
1. Voraussetzungen für das Ältestenamt
a) Artikel 17 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„Das Nähere, darunter Regelungen zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit sowie zu Wahlperioden und Wahlterminen, wird kirchengesetzlich geregelt.“
b) Artikel 19 Absatz 1 der Grundordnung wird wie folgt gefasst:
„Zu Ältesten können nur Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt oder berufen werden, die
1. mindestens 18 Jahre alt sind;
2. zum Abendmahl zugelassen sind,
3. am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen, und
4. sich zu Wort und Sakrament halten. Dazu gehört auch, dass sie ihr Leben am Evangelium ausrichten. Mit der Ausrichtung am Evangelium nicht vereinbar ist die Mitgliedschaft in Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen. Gleiches gilt für die tätige Unterstützung solcher Gruppierungen, Organisationen oder Parteien.“