Montag, den 22. Juni 2015
ab 08.15 Uhr Anmeldung und Kaffee
09.15 Uhr Eröffnung mit Barockmusik
Eingangssinfonie aus der Bachkantate BWV 42
Ensemble Sonatori Gentili auf Originalinstrumenten
Dr. Rüdiger Sachau, Evangelische Akademie zu Berlin
09.30 Uhr Flüchtlingskrise vor den Toren Europas
- aus Sicht des UNHCR
Hans ten Feld, Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen für Deutschland, Berlin
- am Beispiel der Situation in der Türkei
Ali Soykut, Aktivist aus Batman, Türkei
10.00 Uhr Die Situation der Flüchtlinge vor den Toren Europas und ihr Zugang zum Schutz - menschenrechtliche Überlegungen
Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Berlin
10.30 Uhr Podium 1: Forderungen an die europäische Flüchtlingspolitik
Karl Kopp, Europäischer Flüchtlingsrat ECRE, Brüssel und Pro Asyl, Frankfurt a.M.
Matthias Oel, Europäische Kommission, Brüssel
Norbert Seitz, Bundesministerium des Innern, Berlin
Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Berlin
Moderation: Gigi Deppe, SWR, Karlsruhe
Diskussion mit dem Publikum
11.30 Uhr Kaffeepause
12.00 Uhr Podium 2: Die Krise des Dublin Systems
Günter Burkhardt, Pro Asyl, Frankfurt a.M.
Dr. Reinhard Marx, Rechtsanwalt, Frankfurt, a. M.
Michael Tetzlaff, Bundesministerium des Innern, Berlin
Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Berlin
Moderation: Gigi Deppe, SWR, Karlsruhe
Diskussion mit dem Publikum
13.00 Uhr Mittagessen
14.30 Uhr - 17.30 Uhr Arbeitsforen (Kaffee in den Arbeitsforen)
Arbeitsforum 1: Unterbringung von Asylsuchenden in Deutschland
Im Arbeitsforum 1 zur Unterbringung von Asylsuchenden in Deutschland soll zunächst dargestellt werden, wie Asylsuchende zurzeit untergebracht sind. Im Weiteren geht es um die Herausforderung, wie ausreichend Wohnraum für eine zunehmende Zahl von Flüchtlingen bereit gestellt werden kann und wie in Einrichtungen verbindliche Standards sichergestellt werden können, damit Asylsuchende Schutz erfahren und Teilhabe im Gemeinwesen und an der Gesellschaft möglich ist. Darüber wird mit Vertretern von Wohlfahrtverbänden, die Projekte zur sozialen Begleitung und Versorgung mit Wohnraum wie auch Einrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden vorhalten, sowie politischen Akteuren wie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Länder diskutiert werden.
Dr. Andreas Kapphan, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Berlin
Manfred Nowak, AWO Berlin Mitte
Norbert Scharbach, Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kiel
Ulrich Schulte, Deutsches Rotes Kreuz, Münster
Moderation: Sebastian Ludwig, Diakonie Deutschland, Berlin
Arbeitsforum 2: Aktuelle Probleme im Dublin-Verfahren
Im Arbeitsforum 2 stehen die aktuellen Probleme bei der Anwendung der Dublin III Verordnung im Fokus. Dabei werden wir uns der Lage in Ungarn und Bulgarien zuwenden und die Auswirkung der Tarakhel-Entscheidung des EGMR für Überstellungen nach Italien einschätzen. Dabei wird es auch um die Qualität der Zusicherungen zur Unterbringung von Familien mit Kindern gehen. Für die Praxis in Deutschland ergeben sich folgende weitere Fragestellungen: Welche Auswirkungen hat die teilweise lange Zeitspanne zwischen Stellung eines Asylgesuchs und der offiziellen Asylantragstellung? Besteht nach Ablauf der Frist für die Überstellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat für Deutschland die Verpflichtung, das Asylverfahren hier durchzuführen? Darüber hinaus wird die Auswirkung der Weiterwanderung von Asylsuchenden auf den materiell-rechtlichen Anspruch auf Prüfung ihres Asylgesuchs untersucht: Kann die Prüfung auf neue Tatsachen und eine veränderte Rechtslage beschränkt werden?
Dr. Ralph Göbel-Zimmermann, Verwaltungsgericht Wiesbaden
Henrike Janetzek-Rauh, UNHCR, Nürnberg
Tim W. Kliebe, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.
Angelika Wenzl, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg
Moderation: Marei Pelzer, Pro Asyl, Frankfurt a. M.
Arbeitsforum 3: Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung – Folgen für die Anwendungspraxis
Die potentiellen Folgen des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung auf die Anwendungspraxis sind Gegenstand dieses Forums. Neben der Definition der Fluchtgefahr und dem neuen Instrument des Ausreisegewahrsams geht es um die Regelungen zum Bleiberecht. Dabei werden auch die neuen Wiedereinreise- und Aufenthaltsverboten und ihre Wirkung für Geduldete diskutiert.
Dr. Stephan Beichel-Benedetti, Amtsgericht Heidelberg, Heidelberg
Dagmar Dahmen, Ausländerbehörde Köln, Köln
Heiko Habbe, fluchtpunkt - Kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge, Hamburg
Moderation: Harald Löhlein, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Berlin
Arbeitsforum 4: Europarechtliche Rechtsprechung im Spannungsfeld der deutschen und europäischen Gerichte
Bei Anwendung des EU-Rechts auf nationaler Ebene beschäftigen zahlreiche Auslegungsfragen die nationalen Gerichte und können bzw. müssen dem EuGH vorgelegt werden. Auch wenn solche Fragen in Vorabentscheidungsverfahren vom EuGH beantwortet wurden, stehen nationale Gerichte häufig wiederum vor der Herausforderung, die Ausführungen des EuGH auszulegen und auf den nationalen Kontext anwendbar zu machen. Auch der EGMR in Straßburg entscheidet über flüchtlingsrechtliche Fragen, insbesondere soweit Schutz gegen eine unmenschliche Behandlung im Heimat- oder Transitstaat begehrt wird. In den vergangenen Jahren haben sich mitunter unterschiedliche Ergebnisse in der Rechtsprechung von EuGH und EGMR abgezeichnet. Die Rechtsprechung des EuGH steht somit in Spannungsverhältnissen zu den nationalen Gerichten und zum EGMR, die im Rahmen dieses Forums genauer beleuchtet werden sollen
Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
Prof. Dr. Nora Markard, Universität Hamburg
Thomas Straub, Rechtsreferent, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg
Moderation: Dr. Roland Bank, UNHCR, Berlin
Arbeitsforum 5: Sichere Herkunftsländer – Konzept und Entscheidungspraxis
Im Herbst 2014 wurden mit Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro drei Westbalkanstaaten auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten gesetzt, die seit der Einführung des Konzepts keine Veränderung erfahren hatte. Die Gesetzesänderung wurde mit den geringen Schutzquoten bei den Asylanträgen, aber auch mit der hohen Anzahl von Asylsuchenden aus diesen Ländern begründet. Zurzeit sind als weitere sichere Herkunftsstaaten Mazedonien, Albanien und der Kosovo in der Diskussion. Bayern schlägt außerdem im Bundesrat vor, die Sozialleistungen von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten erheblich einzuschränken. Das Arbeitsforum wird sich mit dem grundsätzlichen Konzept der sicheren Herkunftsstaaten beschäftigen und herausarbeiten, welche Auswirkungen bei der Anwendung in der Praxis festzustellen sind. Darüber möchten wir mit einer Vertreterin von UNHCR, einem Vertreter der Anwaltschaft und einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in die Diskussion kommen.
Friederike Foltz, UNHCR, Berlin
Ursula Gräfin Praschma, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg
Victor Pfaff, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M.
Moderation: Nele Allenberg, Bevollmächtigter des Rates der EKD, Berlin
Arbeitsforum 6: Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) – gemeinsame Standards, Praxis und Verantwortung?
Seit zehn Jahren bemüht man sich darum, innerhalb der EU, ein gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS) zu schaffen. Durch ein Paket von zahlreichen EU-Richtlinien wurden u.a. Mindeststandards für das Asylverfahren, die Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft sowie die Aufnahme von Schutzsuchenden festgelegt. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht – mehr noch aber die Umsetzung der nationalen Vorschriften in die Praxis – sind den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Hier tun sich große Unterschiede auf: noch immer sind die Chancen für Antragsteller in den traditionellen Aufnahmestaaten, unter menschenwürdigen Bedingungen Schutz zu bekommen, um vieles besser als in den klassischen Transitstaaten. Woran liegt das? Fehlen dort Ressourcen oder gar der politische Wille? Inwiefern kann das Europäische Asylunterstützungsbüro (EASO) einen nachhaltigen Beitrag leisten, um in der Zukunft ein GEAS zu schaffen? Oder ist das Projekt am Ende gar gescheitert?
Wilfried Buchhorn, UNHCR-Verbindungsbüro zum EASO, MaltaKarl Kopp, Pro Asyl, Frankfurt a.M.
Elisabeth Kotthaus, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Berlin
Dr. Reinhard Marx, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M.
Moderation: Franziska Vilmar, Amnesty International, Berlin
Arbeitsforum 7: Wie human ist die humanitäre Aufnahme?
Im Rahmen dieses Forums sollen die humanitären Aufnahmeprogramme der Bundesländer in den Fokus genommen werden. Wie human sind diese wirklich? In der Regel wird die Aufnahme von Verpflichtungserklärungen der Familie abhängig gemacht, die selbst nach einer Asylantragstellung fortgelten und Flüchtlinge dauerhaft von Sozialleistungen ausschließen sollen. Viele Familienangehörige sind von der Höhe und Dauer der zu erbringenden Leistungen überfordert. Einige Bundesländer weichen von der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums ab und legen stattdessen fest, dass die Verpflichtungserklärung zumindest nach einer Flüchtlingsanerkennung erlischt. Das Sterben von zahllosen Flüchtlingen auf dem Mittelmeer macht deutlich, wie wichtig legale Zugangswege nach Europa und somit auch eine Ausweitung der Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern sind. Doch sind die aktuellen Bedingungen der humanitären Aufnahmeprogramme der richtige Weg, um mehr Flüchtlinge auf legalem Weg nach Deutschland zu holen? Welche Alternativen sind denkbar, die die Flüchtlinge und ihre Familien weniger stark belasten?
Dr. Ulrich Karpenstein, Rechtsanwalt, Berlin
Peter Marhofer, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin
Norbert Trosien, UNHCR, Berlin
Prof. Dr. Karin Weiss, Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland Pfalz, Mainz
Moderation: Kerstin Becker, Deutsches Rotes Kreuz, Berlin
Arbeitsforum 8: Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – Verbesserung der Versorgung?
In den nächsten Wochen wird das Bundesfamilienministerium einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vorlegen, der unter anderem eine gleichmäßige Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf die Bundesländer vorsieht. Im Arbeitsforum 8 soll zunächst eine Bestandsaufnahme der Situation aus Sicht eines Betroffenenvertreters sowie aus Sicht eines Bundeslandes erfolgen. Anschließend wird anhand der herausgearbeiteten Problemkomplexe untersucht, welche Lösungen der Gesetzentwurf für diese Fragen bereitstellt und welche Alternativen dazu möglich sind.
Thomas Berthold, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V., Berlin
Angela Lögering, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Staatsrat Horst Frehe, Senat für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Bremen
Moderation: Bernward Ostrop, Deutscher Caritasverband, Berlin
18.00 Uhr 15 Jahre Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz
Festakt in Heilig Kreuz-Passion /Berlin Kreuzberg
Abend der Begegnung mit freundlicher Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Festrede: Staatsministerin Aydan Özoğuz,, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Berlin
Rückblick: Wilfried Buchhorn, UNHCR-Verbindungsbüro zum EASO, Malta
Dienstag, den 23. Juni 2015
09.00 Uhr Begrüßung
Dr. Claudia Schäfer, Evangelische Akademie zu Berlin
9.15 Uhr Flüchtlingsschutz – Herausforderungen aus Sicht der Bundesregierung
Staatssekretärin Dr. Emily Haber, Bundesministerium des Innern, Berlin
Diskussion
Günter Burkhardt, Pro Asyl, Frankfurt, a. M.
Selmin Çalışkan, Amnesty International, Berlin
Staatssekretärin Dr. Emily Haber, Bundesministerium des Innern, Berlin
Moderation: Gigi Deppe, SWR, Karlsruhe
10.15 Uhr Kaffeepause
10. 45 Uhr Gute Standards für die Aufnahme von Asylsuchenden
Dr. Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bonn
11.00 Uhr Verantwortlicher Umgang mit Schutzsuchenden in Deutschland - wie kann Integration gelingen?
Staatssekretärin Dr. Silke Albin, Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Erfurt
Mohammed Jouni, Jugendliche ohne Grenzen, Berlin
Dr. Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bonn
Andreas Lipsch, Diakonie Hessen / Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Frankfurt a.M.
Alexander Wilhelm, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin
Moderation: Gigi Deppe, SWR, Karlsruhe
12.30 Uhr Externalisierung des Flüchtlingsschutzes durch verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten?
Jan Schneider, Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Berlin
Dr. Julia Duchrow, Brot für die Welt, Berlin
Moderation: Nele Allenberg, Bevollmächtigter des Rates der EKD, Berlin
13.30 Uhr Ende der Veranstaltung