Gleichzeitig missachten diese immer wieder die Rechte von Flüchtlingen. Dies betrifft etwa gewaltsame Zurückweisungen – sogenannte Push-Backs – an den europäischen Außengrenzen, welche das Non-Refoulement Prinzip und damit das Herzstücks der Genfer Flüchtlingskonvention verletzen. Wie hat sich der internationale Flüchtlingsschutz also entwickelt? Wie steht es um die Einhaltung und Bedeutung der Konvention heute?
Diese Frage steht im Zentrum des diesjährigen Symposiums. Daneben werden weitere Aspekte der aktuellen Situation von Geflüchteten in Deutschland und Europa in den Blick genommen:Mit dem „New Pact on Migration and Asylum“ hat die Europäische Kommission unter anderem eine Neugestaltung der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vorgeschlagen – doch sind diese rechtsstaatlich und fair? Welche Lösungen können in Diskussionen zur rechtlichen Situation von in einem EU-Staat anerkannten Schutzberechtigten, die in einem anderen Staat erneut einen Asylantrag stellen, gefunden werden? Weitere Herausforderungen und menschenrechtliche Bedenken bestehen in Deutschland in Bezug auf den Familiennachzug, die fortgesetzte Abschiebepraxis etwa nach Afghanistan und den Gesundheitsschutz von Geflüchteten in der Pandemie. Nicht zuletzt stellt sich in diesem Jahr die Frage: Was bringt die Bundestagswahl in Sachen Flüchtlingsschutz?
Beim 21. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz sollen diese rechtlichen und politischen Fragen ebenso wie Aspekte aus der Verwaltungspraxis diskutiert werden. Das Symposium bietet Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen, Menschen mit Fluchtgeschichte und freiwillig Engagierten ein Forum für intensiven Austausch. Wir laden die unterschiedlichen Akteure herzlich ein, den offenen und konstruktiven Dialog zum Flüchtlingsschutz zu suchen und Lösungswege zu diskutieren.
Am Montag wird eine Übersetzung des Programms auf jeweils Deutsch/Englisch angeboten. Hinsichtlich der Veranstaltungsteile am Dienstag ist im Programm vermerkt, ob diese ausschließlich auf Deutsch oder Englisch oder mit Übersetzung stattfinden.
Information on the Conference in English can be found
here.
Das Vorbereitungsteam:
Manuel Armbruster, AWO Bundesverband, Berlin
Günter Burkhardt, Pro Asyl, Frankfurt am Main
Friederike Foltz, UNHCR, Berlin
Johanna du Maire, Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates der EKD, Berlin
Inga Matthes, Deutsches Rotes Kreuz, Berlin
Lea Rösner, Evangelische Akademie zu Berlin
Franziska Vilmar, Amnesty International, Berlin
Montag, 21. Juni 2021
Am 21. Juni werden englischsprachige Beiträge simultan ins Deutsche übersetzt.
13.30 Uhr Eröffnung
Dr. Friederike Krippner, Direktorin, Evangelische Akademie zu Berlin
13.45 Uhr Flucht als Menschheitsgeschichte – über die Bedeutung der Genfer Flüchtlingskonvention
Dr. Andreas Kossert, Autor und Historiker
14.30 Uhr Pause
14.40 Uhr Non-Refoulement: Das Herzstück der Genfer Flüchtlingskonvention
Gillian Triggs, Stellvertretende UN-Flüchtlingshochkommissarin für Schutzfragen
15.00 Uhr Pause
15.15 Uhr Unsere Flucht – und was wir von der Flüchtlingspolitik in Europa erwarten
Tarek Saad, Student und Landesvorsitzender der AG Migration und Vielfalt der SPD Schleswig-Holstein
Khulud Sharif-Ali, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Hochschule Fulda
Melina Borcak, Journalistin und Filmautorin
Moderation: Waslat Hasrat-Nazimi, Journalistin
16.30 Uhr Pause
17.30 Uhr Wie steht es um die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention an Europas Grenzen?
Bericht zur Situation an den EU-Außengrenzen
Isabel Schayani, Journalistin
Steffen Lüdke, Journalist
Anschließende Diskussion zwischen:
Michael Shotter, Europäische Kommission, Direktor Migration, Schutz und Visa
Nils Muiznieks, Amnesty International, Direktor für Europa
Moderation: Prof. Dr. Nora Markard, Professorin für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Dienstag, 22. Juni 2021
Bis 14.00 Uhr finden alle Beiträge ausschließlich auf Deutsch statt.
9.00 Uhr Begrüßung
Johanna du Maire, Juristische Referentin beim Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD)
9.10 Uhr Flüchtlingsschutz in der kommenden Legislaturperiode
Einführung: Günter Burkhardt, Pro Asyl
Vorstellung der Positionen aller Fraktionen und anschließende Aufteilung in Arbeitsgruppen
Thorsten Frei, Stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Dirk Wiese, Stv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, MdB DIE LINKE
Linda Teuteberg, Sprecherin für Migration der FDP-Bundestagsfraktion
11.30 Uhr Mittagspause
12.45 Uhr Gespräch zu ausgewählten Aspekten des Asylverfahrens im Kontext von AnkER-Zentren und Widerrufsverfahren
Ursula Gräfin Praschma, Vizepräsidentin, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Moderation: Johanna Mantel, Informationsverbund Asyl und Migration, Berlin
13.45 Uhr Pause
14.00 - 15.30 Uhr Arbeitsforen 1 - 3
1. Push-backs and violence against asylum seekers
Das Arbeitsforum findet ausschließlich auf Englisch statt.
The forum deals with human rights violations at the EU's external borders where asylum seekers are being forcibly returned in violation of international law. The core of refugee and human rights law, the principle of non-refoulement, is systematically violated. Using the examples of Greece and Croatia, the patterns of push-backs of asylum seekers at the land and sea borders are analysed and the legal strategies against these practices are described. There is a growing call for a robust, independent border monitoring mechanism to end the serious violations and impunity. In the forum, blue prints of a robust mechanism „with teeth“ are presented and put up for discussion.
Giota Masouridou, Rechtsanwältin, Athen
Antonia Pindulic, Centre for Peace Studies, Zagreb
Markus Jaeger, Consultant Jaeger & Associates
Moderation: Karl Kopp, Pro Asyl
2. Fair und rechtsstaatlich? Die vorgeschlagenen neuen Verfahren an den EU-Außengrenzen
Das Arbeitsforum findet auf Deutsch mit englischer Simultanübersetzung statt.
Das Recht auf Asyl bietet nur dann verfolgten Menschen Schutz, wenn dieser Schutzbedarf in fairen und rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt wird. Damit bekommt die Asylverfahrensgestaltung eine entscheidende Bedeutung. Mit dem "New Pact on Migration and Asylum" hat die Europäische Kommission eine Neugestaltung der Verfahren an den EU-Außengrenzen vorgeschlagen. Nach einem Screening sollen Asylsuchende nach Kriterien, wie der Schutzquote des Herkunftslandes, dem Asylgrenzverfahren oder einem regulären Asylverfahren zugeteilt werden. Während des Screenings und des Asylgrenzverfahrens soll die Einreise nicht gestatten werden. Sind Verfahren und Rechtsschutz so gestaltet, dass die neuen Verfahren an den Grenzen fair und rechtsstaatlich wären?
Alfred Bindels, Abteilungsleiter Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Völker- und Europarecht, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)
Birgit Sippel, Mitglied des Europäischen Parlaments
Wiebke Judith, Pro Asyl
Moderation: Franziska Vilmar, Amnesty International
3. Deportations to War Zones and Zones of Conflict
Das Arbeitsforum findet ausschließlich auf Englisch statt.
Since 2016, collective deportations from Germany to Afghanistan have been carried out. Moreover, deportations to Syria are being discussed as the ban on deportations to Syria has not been extended at the Conference of Ministers of the Interior in the end of 2020. Are deportations to war zones and zones of conflict permissible from a human rights perspective and what consequences do they have for the persons concerned?
Abdul Ghafoor, Afghanistan Migrants Advice & Support Organization (AMASO), Kabul
Diana Semaan, Amnesty International, Researcherin Syrien
Holger Schamberg, Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), Leiter des Referats R 3, Rückübernahme Afrika, naher und mittlerer Osten
Wolfgang Hammer, Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), Leiter des Referats R 4, Rückübernahme Europa und Asien
Moderation: Inga Matthes, Deutsches Rotes Kreuz
16.00 – 17.30 Uhr Arbeitsforen 4 - 6
4. Gesundheitsschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen in Zeiten der Pandemie
Das Arbeitsforum findet ausschließlich auf Deutsch statt.
Aufgrund der vorherrschenden Wohn- und Lebensbedingungen unterliegen Geflüchtete in Sammelunterkünften einem erhöhten Infektionsrisiko. Diesem Umstand wir u.a. durch die hohe Priorisierung in der Coronavirus-Impfverordnung Rechnung getragen. In dem Forum werden die Herausforderungen des Infektionsschutzes in Erstaufnahmeeinrichtungen aus verschiedenen Perspektiven dargelegt und gemeinsam mögliche Handlungsspielräume und Lösungsansätze innerhalb des gegebenen derzeitigen gesetzlichen Rahmens sowie gegebenenfalls über diesen hinausgehend diskutiert.
Prof. Dr. med. Kayvan Bozorgmehr, Universität Bielefeld
Olaf Jansen, Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg, Leiter der Behörde
Heidrun Nitschke, Beratungsstab zum Psychosozialen Krisenmanagement in den Aufnahmeeinrichtungen, NRW
Moderation: Dr. Lena Riemer, UNHCR Deutschland
5. Lücken im Europäischen Schutzsystem? Die Situation von in anderen EU-Ländern Schutzberechtigten bei neuem Asylantrag in Deutschland
Das Arbeitsforum findet ausschließlich auf Deutsch statt.
Gewöhnlich werden in Deutschland Asylanträge von in anderen EU-Ländern Schutzberechtigten als unzulässig abgelehnt. Welche Schutzform ist aber die richtige, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass eine Person angesichts des in einem anderen EU-Land gewährten Aufenthalts einem ernsthaften Risiko aussetzen wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta zu erfahren? Bisher wird ein Abschiebungsverbot gewährt. Was passiert mit dem Schutzstatus und der Verantwortung des anderen EU-Staates für die Flüchtlingseigenschaft? Wie muss eine völker- und europarechtskonforme Lösung aussehen? Ausgehend von diesen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen sollen auch die rechtspolitische Dimensionen und die aktuelle Rechtsprechung in die Diskussion einfließen.
Rabea Hathaway, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Leiterin der Arbeitsgruppe Asylrecht und Asylverfahren
Britta Paul, Richterin am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Kerstin Müller, Rechtsanwältin
Moderation: Katharina Stamm, Diakonie Deutschland
6. Familiennachzug – Herausforderungen im Erstzufluchtsstaat und in Deutschland
Das Arbeitsforum findet auf Deutsch und Englisch statt und wird jeweils simultan übersetzt.
Angehörige, die zu ihrer aufenthaltsberechtigten Familie nach Deutschland kommen möchten, sehen sich beim Familiennachzug zahlreichen Hindernissen ausgesetzt. In diesem Forum soll es zunächst um die vielseitigen Hürden im Erstzufluchtsstaat gehen. Am Beispiel von Äthiopien werden die rechtlichen und tatsächlichen Probleme für Nachzugswillige dort dargestellt. In einem zweiten Schritt werden wir über die Situation im Zielstaat Deutschland sprechen: Dabei soll es auch um die Frage gehen, was denkbare Verbesserungen sein könnten.
Gloria Nakamaya, Family Reunification Expert for UNHCR, UNHCR Ethiopia
Elizabeth Downing, Resettlement and Complementary Pathways Officer, UNHCR Ethiopia
Sigrun Krause, Rechtsanwältin und Gründerin von JUMEN e.V.
Dr. Annette Weerth, Auswärtiges Amt, Leiterin des Referats für Ausländer- und Asylrecht
Moderation: Johanna du Maire, Juristische Referentin beim Bevollmächtigten des Rates der EKD
17.30 Uhr Abschluss