Bleiberechte für nachhaltig integrierte Erwachsene mit und ohne Familie (nach § 25b AufenthG)

Vortrag

Bleiberechte für nachhaltig integrierte Erwachsene

Online-Vortrag zum 21. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz

Tagungsnr.
21075
Von: 01.06.2021 17:00
Bis: 01.06.2021 18:30
Online

Inhalt

Wie steht es in Deutschland um die Bleibechancen für langjährig Geduldete? Paragraf 25b des Aufenthaltsgesetzes soll gut integrierten Geflüchteten den Weg in einen dauerhaften Aufenthalt ebnen, löst diese Verheißung aber nicht vollständig ein.

Bei der Veranstaltung spricht der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks über die Möglichkeiten, Hürden für einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu meistern, die in der Beratung Betroffener immer wieder zu Schwierigkeiten führen. Dabei geht es um die konkreten Voraussetzungen der Integration, um Ausschlussgründe wie Straftaten, eine früher unterlassene Mitwirkung bei der Abschiebung oder die Pflicht zur Identitätsklärung und zum Passbesitz. Diese Fragen beleuchtet Anwalt und Dozent Hocks auch mit Blick auf die teils unterschiedliche Rechtspraxis in den Bundesländern. Nach dem Vortrag wird es Raum für Fragen und Diskussion geben.

Programm

Dr. Stephan Hocks, Fachanwalt für Migrationsrecht und Dozent der Refugee Law Clinic, Gießen
Moderation: Kerstin Becker, Der Paritätische Gesamtverband

Weitere Online-Vorträge:

Donnerstag, 9. Juni 2021
Zwei Jahre Duldung „light“ – die Auswirkungen des § 60b AufenthG

Donnerstag, 17. Juni 2021
Materielles Flüchtlingsrecht

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Leitung

Lea Rösner

Lea Rösner

Projektreferentin für das Flüchtlingsschutzsymposium 2021

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