Geflüchtete Menschen, die Folter erlebt haben, sind besonders vulnerabel. Mitarbeitende im deutschen Gesundheitssystem müssen damit rechnen, mit einer relevanten Anzahl solcher Patient*innen in Berührung zu kommen. Denn der Anteil der Menschen mit Foltererfahrungen unter den Geflüchteten ist hoch. Im Gesundheitssystem sind sie auf eine adäquate Versorgung angewiesen: Folterfolgen zu erkennen und professionell zu dokumentieren, ist nicht zuletzt entscheidend für den Verlauf aufenthaltsrechtlicher Verfahren. Ein wichtiges Instrument zur Begutachtung von Folterspuren stellt das sogenannte Istanbul-Protokoll dar.