Programm
Mittwoch, 29. November 2023
13.00 Uhr Anmeldung und Kaffee
14.00 Uhr Eröffnung der Tagung
Dr. Max Oliver Schmidt, Evangelische Akademie zu Berlin
Prof. Dr. Beate Rudolf, Deutsches Institut für Menschenrechte
Dr. Jochen Motte, Forum Menschenrechte
14.15 Uhr 75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Dr. Volker Türk, UN-Hochkommissar für Menschenrechte (Video-Botschaft)
14.30 Uhr Welche Bedeutung hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte für junge Menschen heute?
Podiumsgespräch von und mit Jugendlichen
Junge Menschen setzen sich in vielerlei Hinsicht für die Verwirklichung von Menschenrechten und die Bewältigung drängender gesellschaftlicher und globaler Herausforderungen ein. Mit dem Podium sollen junge Menschen die Möglichkeit bekommen, ihre persönliche Sicht auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Bedeutung der Menschenrechte mit dem Publikum zu teilen und damit Impulse für die Konferenz und darüber hinaus zu geben.
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Parallelpanels
Panel 1: Menschenrechte als Grundpfeiler deutscher Außenpolitik?
Im Koalitionsvertrag beschreibt die Ampelkoalition die Menschenrechte als ihren Kompass. Menschenrechtspolitik umfasse alle Aspekte staatlichen Handelns auf internationaler wie auch innenpolitischer Ebene. Auch die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung beschreibt die enge Verbindung zwischen Sicherheit, Frieden und dem Einsatz für Menschenrechte weltweit. In der Realität konterkarieren geo-, sicherheits- oder migrationspolitische oder wirtschaftliche Interessen oft ein menschenrechtliches Engagement. Vor diesem Hintergrund stellt dieses Themenpanel die Frage, wie Deutschland menschenrechtliche Herausforderungen in anderen Staaten konsequent, effektiv und glaubwürdig adressieren kann, auch dann, wenn man mit diesen Staaten eine engere Zusammenarbeit anstrebt. Dies schließt die Frage nach der Angemessenheit des außenpolitischen Instrumentenkastens ein.
In einem ersten Teil hören wir Stimmen von Akteuren aus verschiedenen Ländern, gegenüber denen Deutschland vermeintlich Ziel- bzw. Interessenskonflikte hegt. Im Anschluss sind ausgewählte Abgeordnete aus Regierungs- und Oppositionsfraktion(en) eingeladen, zu diesen vermeintlichen Dilemmata-Situationen Stellung zu beziehen. Das Politikpanel wird in einem dritten Schritt durch zwei internationale Expert:innen ergänzt, um in die Diskussion zum außenpolitischen Instrumentenkasten und notwendigen Änderungen zu kommen.
Anna Cavazzini, Die Grünen/EFA, MdEP
Gyde Jensen, FDP, MdB
Gerald Staberock, OMCT
Moderation: Silke Pfeiffer, Forum Menschenrechte
Panel 2: Menschenrechte als Maßstab europäischer Flüchtlings- und Migrationspolitik?
Menschenrechte gelten für alle und der Flüchtlingsschutz wird zum Kristallisationspunkt der Menschenrechte. Allerdings werden hier zweierlei Maß angelegt. Für europäische Staatsbürger:innen einerseits und für Geflüchtete andererseits. Damit höhlen wir die gesamte Rechtsstaatlichkeit aus und den Maßstab unseres Handelns – die Menschenrechte. Damit Menschenrechte auch für geflüchtete Menschen verwirklicht werden, ist die Justiz als dritte Gewalt ein zentrales Element, um staatliches Handeln zu kontrollieren. Hier ergibt sich die Herausforderung für ein demokratisches und rechtsstaatliches Europa zu kämpfen, dessen Rechtsstaatlichkeit in verschiedenen EU-Staaten und durch die GEAS-Reform gefährdet ist.
Doreen Denstädt, Thüringer Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Clara Bünger, Die Linke, MdB
Julian Pahlke, Bündnis90/Die Grünen, MdB
Katrin Lehmann, Richterin a.D.
Moderation: Günter Burkhardt, Forum Menschenrechte
Panel 3: Klimaschutz, Umweltschutz und Menschenrechte (Englisch, mit deutscher Simultanübersetzung)
Der Klimawandel und mit ihm in Verbindung stehende Phänomene wie der Verlust der Artenvielfalt, hat weitreichende Auswirkungen auf die Menschenrechte, angefangen vom Recht auf Leben und Gesundheit. Menschen in Ländern des Globalen Südens, die wenig zu den derzeitigen Emissionen beigetragen haben, haben diese Auswirkungen schon sehr viel früher zu spüren bekommen als Menschen im Globalen Norden. Kinder und ältere Menschen sind besonders von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen – daher ist der Blick auf verschiedenen Generationen sowie auf besonders exponierte / verwundbare Gruppen entscheidend, um bessere Klimapolitik zu machen. Es sind auch Kinder und ältere Menschen, die vor dem EGMR-Klage führen und sich durch die mangelnde/verfehlte Klimapolitik in ihren Menschenrechten beeinträchtigt sehen. Welche Rolle kann Rechtsprechung hier spielen: welchen Beitrag leistet das Menschenrechtsschutzsystem für mehr Klimaschutz und bessere Klimapolitik insgesamt?
Ann Skelton, UN Committee on the Rights of the Child (Videostatement)
Peter Splinter, Independent human rights consultant
Dr. Claudia Mahler, Independent Expert on the enjoyment of all human rights by older persons
Henrike Lindemann, Managing Director, Green Legal Impact
Moderation: Nina Eschke, Deutsches Institut für Menschenrechte
17.45 Rückkehr von den Panels
18.00 Uhr Menschenrechte und Rassismus. Eine Zwischenbilanz über die Arbeit in Deutschland und Europa
Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Moderation: Günter Burkhardt, Forum Menschenrechte
19.00 Uhr Abendempfang mit Konzert
Ein Ensemble der Barenboim-Said Akademie spielt das
Klavierquintett, Op. 44 von Robert Schumann
Bilal Alnemr & Semaan Wehbe, Violine
Sara Umanskaya, Viola
Idil Pulat, Cello
Itai Navon, Klavier
Donnerstag, 30. November 2023
8.30 Uhr Ankommen
9.00 Uhr Menschenrechte in Europa
Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarates
9.45 Uhr Themenspezifische Parallelpanel
Panel 4: Soziale Ungleichheit in Zeiten gesellschaftlicher Krisen: Beispiel Wohnungslosigkeit
Deutschland steht - wie zahlreiche Länder Europas - vor großen gesellschaftlichen Herausforderungen durch verschärfte soziale Ungleichheit, Wohnungskrise und Energieknappheit. Hinzu kommen enorme Belastungen der Staatshaushalte infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, der Corona-Pandemie und der Kosten für die dringende Transformation hin zur Klimaneutralität. Erhebliche Kürzungen im Sozialbereich sind vielerorts die Folge. Die Frage, wie unter diesen Umständen die Menschenrechte für alle verwirklicht werden können, behandelt das Panel exemplarisch anhand des Themas Wohnungslosigkeit.
Wohnungslosigkeit in Deutschland hat viele Gesichter: Die Menschen leben auf der Straße, nächtigen dauerhaft bei Freunden auf dem Sofa oder sind gezwungen, monate- und jahrelang in Notunterkünften zu leben. Dabei geht es nicht allein um eine eklatante Verletzung des Rechts auf Wohnen. Wohnungslose Menschen sind auch in vielen weiteren Menschenrechten massiv eingeschränkt, etwa dem Recht auf Schutz vor Gewalt, dem Recht auf Gesundheit oder dem Recht auf Privatsphäre. Dabei ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte klar: Der Staat muss die Menschenrechte für alle Menschen gewährleisten, auch und gerade für jene, die wohnungslos sind. Die Menschenrechte sind unveräußerlich und unteilbar. Was bedeutet das genau? Mit den Panelist*innen diskutieren wir: Was sind die Perspektiven von wohnungslosen Menschen, vom Hilfesystem, von der Politik auf diese Rechtsverletzungen? Was braucht es – neben einer Wohnung – um wohnungslosen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen? Und welche aktuellen Entwicklungen geben Anlass zur Sorge, aber auch zur Hoffnung?
Annett Jura, Leiterin der Abteilung Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Greta Schabram, Referentin für Sozialforschung und Wohnen beim Paritätischen Gesamtverband
Anna Hanf, Sozialarbeiterin & Projektkoordination Projekt Nostel - NotWohnungen für wohnungslose Unionsbürger-Familien und Projekt Nos Domum - Housing First für Unionsbürger-Familien
Arnd Liesendahl, Experte in eigener Sache
Karen Holzinger, Leitung Fachbereich Wohnungslosenhilfe der Berliner Stadtmission
Michael Windfuhr, stellv. Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Moderation: Dr. Claudia Engelmann, Deutsches Institut für Menschenrechte
Panel 5: Europa 2024: Gender Backlash und Antifeminismus - Wo stehen wir bei den Rechten von Frauen und LSBTI*?
Das Setting für die Europawahlen steht fest: Europäische „Anti-Gender“-Bewegungen sind gut organisiert, europaweit vernetzt und finanziell gut ausgestattet, so dass sie eine ernsthafte Bedrohung für die Rechte von Frauen und LSBTI* darstellen. Rechtsextreme Parteien nutzen Antifeminismus, offen vertreten als Bewahrung „traditioneller Werte“ oder versteckt in der Ablehnung der Istanbul-Konvention, sowie Homo- und Transfeindlichkeit als Brücken in die Mitte der Gesellschaft. Damit wird der Boden bereitet für die Ablehnung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Dem müssen alle Demokrat*innen bei den Europawahlen 2024 entschieden entgegentreten. Beim Panel wollen wir über die Wirkungsweisen der „Anti-Gender“-Bewegungen sowie über mögliche Gegenstrategien sprechen und darüber, wie wir Solidarität fördern und Allianzen zur Verteidigung der Menschenrechte bilden können – auf europäischer Ebene und in Deutschland. Zu Wort kommen auch Fachpraktiker*innen aus dem Publikum, die von ihrem Arbeitsalltag in Beratungsstellen und Einrichtungen berichten.
Kalle Hümpfner, Bundesverband Trans*
Judith Rahner, Amadeu Antonio Stiftung
Agnieszka Glapa, Dziewuchy Berlin Team
Müşerref Tanrıverdi, Leitung Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt, Deutsches Institut für Menschenrechte
Moderation: Caroline Ausserer, Deutscher Frauenrat
Panel 6: Wirtschaft und Menschenrechte (Englisch, mit deutscher Simultanübersetzung)
Unternehmen sind wichtige Akteure in der globalisierten Weltwirtschaft; sie können durch Schaffung guter Arbeit zum Menschenrechtsschutz und den Nachhaltigen Entwicklungszielen beitragen, dem Menschenrechtsschutz aber auch schaden. Insbesondere transnational agierende Unternehmen haben lange auf Kosten der Menschenrechte und der Umwelt von den Machtasymmetrien zwischen Globalem Norden und Globalen Süden sowie von Governance-Mängeln in Gaststaaten profitiert.
Regelwerke, wie die UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte (2011), die OECD-Leitlinien und nicht zuletzt die Regulierungen wie in DEU und anderen Staaten sollen durch die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten nun dafür sorgen, dass Menschenrechte durch transnationales Wirtschaften nicht beeinträchtigt werden. Doch reicht das? Was sind die Wirkungen dieser Regulierung für den Menschenrechtsschutz in Gaststaaten? Was wird dort gebraucht? Was sind Perspektiven von Rechteinhabenden, Pflichtenträgern und Unternehmen in Gaststaaten auf die Regulierungen, die im Globalen Norden für den Menschenrechts-Schutz entlang der Wertschöpfungsketten erdacht wurden? Was sind Perspektiven auf internationale Entwicklungen für einen internationalen Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten?
Fernanda Hopenhaym , UN-Working Group Business and Human Rights
Professor Aishah Bidin, Representatives of Malaysia, ASEAN Intergovernmental Commission on Human Rights
Joseph Kibugu, Business and Human Rights Ressource Center, Africa Programme Manager
Moderation: Deniz Utlu, Deutsches Institut für Menschenrechte
11.30 Uhr Kaffeepause
12.00 Uhr Zivilgesellschaftlichen Raum sichern, Menschenrechtsverteidiger*innen schützen
Input mit Diskussion
Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe
12.30 Uhr Für Menschenrechte eintreten: Wie gelingt menschenrechtliche Solidarität?
Abschlusspodium mit Publikumsdiskussion
Menschenrechte sind auch 75 Jahre nach der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen vielmehr immer wieder erkämpft und verteidigt werden. Dafür braucht es Menschen, die sich solidarisch für die Menschenrechte anderer einsetzen. Das Panel fragt danach, was die Voraussetzungen für menschenrechtliche Solidarität sind und wie das Engagement für Menschenrechte aufrechterhalten und gestärkt werden kann – gerade auch angesichts von Politiken und öffentlichen Diskursen, die den Menschenrechten zuwiderlaufen. Hierfür bringt das Panel Perspektiven aus der Wissenschaft und der Praxis zusammen und lädt die Konferenzteilnehmenden zum gemeinsamen Nachdenken und gegenseitigen Ermutigung ein. Denn ohne Menschenrechte können wir die Herausforderungen der Zukunft nicht meistern - Menschenrechte sind und bleiben unverzichtbar!
Prof. Dr. Beate Rudolf, Deutsches Institut für Menschenrechte
Janina Meyeringh, XENION, Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte, Psychotherapeutin & ehrenamtliche Vormündin
Professorin h.c. Sigrid Arnade, Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrats
Dr. Alema Alema, Afghanistanreferentin PRO ASYL
Moderation: Elise Bittenbinder, Forum Menschenrechte
14.00 Uhr Ende der Veranstaltung