Muss der Begriff der Freiheit in liberal-demokratischen Verfassungen neu interpretiert werden, wie es epochale Klima-Beschlüsse von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte nahelegen? Hat vielleicht sogar die Natur selbst Rechte, die stellvertretend für sie vor Gericht eingeklagt werden können? Wie verhält sich das Hoffen auf die Justiz zur gerade in Deutschland traditionell anzutreffenden Skepsis gegen Politiker*innen und Unternehmen? Wer hat also letztlich die Macht in der Demokratie? All dem geht die Tagung nach.
Gesamtmoderation: Dr. Michael Hartmann, Evangelische Akademie zu Berlin
9:00 Uhr Begrüßung und Einführung der Veranstalter
9:15 Uhr Freiheit und Nachhaltigkeit nach den Klima-Beschlüssen von BVerfG und EGMR
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (FNK) und Universität Rostock
10:15 Uhr Kaffeepause
10:30 Uhr Praktische Effekte höchstrichterlicher Umwelt-Urteile
Prof. Dr. Thomas Groß, Universität Osnabrück
11:30 Uhr Einwände gegen Umweltklagen auf bessere Gesetzgebung
Prof. Dr. Christian Calliess, FU Berlin
12:30 Uhr Mittagspause
13:20 Uhr Podium: Kann die Natur selbst Trägerin von Rechten sein?
Dr. Stefan Knauß, Universität Halle
Jula Zenetti, UFZ Leipzig
Moderation: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt
14:25 Uhr Klimaklagen im Zivilrecht
Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, Kanzlei Günther
15:10 Uhr Kaffeepause
15:25 Uhr Klimaschutz vor den Verwaltungsgerichten
Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte
16:10 Uhr Podium: Was trägt das Recht zur (Um-)Weltrettung bei?
Dr. Jessica Stubenrauch, UFZ Leipzig
Prof. Dr. Thomas Groß, Universität Osnabrück
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen Klinger Rechtsanwälte Berlin
Moderation: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt
17:25 Uhr Schlusswort der Veranstalter
Ende gegen 17:30 Uhr
Änderungen des Programms vorbehalten!