Das Bundesverfassungsgericht hat vor 5 Jahren das Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt, Initiativen zur gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe scheiterten jedoch bislang im Bundestag. Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen klären, wie sie Unterstützung im Sterbeprozess anbieten können, ohne ihre Überzeugungen zu verletzen.
Viele Träger haben sich mit dem Thema bereits intensiv auseinandergesetzt und entsprechende Handlungsempfehlungen oder Positionspapiere entwickelt. Diese bieten ethische und rechtliche Leitlinien für den Umgang mit Sterbewünschen, fördern die Auseinandersetzung mit komplexen ethischen Fragestellungen und versuchen, das Personal auf die Herausforderungen in der Praxis vorzubereiten.
Welche Aufgaben kommen Mitarbeitenden in Gesundheitsberufen zu, und wo sind ihre Grenzen? Wie kann sichergestellt werden, dass Menschen, die einen assistierten Suizid in Erwägung ziehen, auch über andere Optionen informiert sind? Wie lässt sich die Fähigkeit einer Person zur selbstbestimmten Entscheidung überprüfen? Welche Standards gelten für Aufklärungsgespräche und deren Dokumentation?
Das Fachgespräch dient dem Austausch darüber, wie Kliniken und Pflegeeinrichtungen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage ethisch verantwortbar mit Anfragen zur Suizidassistenz umgehen. Zudem wird trägerübergreifend diskutiert, welche gesetzlichen Regelungen aus der Perspektive der Einrichtungen als notwendig und hilfreich erachtet werden.
13:00 Uhr Zugang zum virtuellen Konferenzraum
13:15 Uhr Begrüßung und Einführung
Simone Ehm, Studienleiterin Ethik in den Naturwissenschaften, Ev. Akademie zu Berlin
Dr. Werner Weinholt, Leitender Theologe, Johannesstift Diakonie, Berlin
13.30 Uhr 5 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Wie gehen Einrichtungen und Dienste mit Anfragen nach Suizidassistenz um?
Kurzstatements
Matthias Gockel, Oberarzt Palliativmedizinischer Konsildienst, Sana Klinikum Lichtenberg, Vorstand Home Care Berlin e.V.
Prof. Dr. phil. Susanne Michl, Professorin für Medizinethik und Medical Humanities, Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin, Charité Universitätsmedizin Berlin
Dr. Werner Weinholt, Leitender Theologe, Johannesstift Diakonie, Berlin
Anschließende Diskussion mit dem Publikum
14:45 Pause
15.00 Uhr Suizidassistenz? Ethische und praktische Fragen
Welche Standards sollen für Aufklärungs- und Beratungsgespräche gelten?
Prof. Dr. Jan Schildmann, Sprecher des Forschungsnetzwerks Suizidassistenz und Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Universitätsmedizin Halle
Wie lässt sich die Selbstbestimmungsfähigkeit prüfen?
Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt
Welche Rolle kommt der Pflege im Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz zu?
Prof. Dr. Annette Riedel, Professorin für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt „Klinische Pflegepraxis und -forschung“, Hochschule Esslingen
16:30 Uhr Zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz – Welche gesetzlichen Regelungen und Sicherheiten brauchen die Beteiligten?
Erfahrungsaustausch in Arbeitsgruppen
17:00Uhr Pause
17.15 Uhr Verantwortbarer Umgang mit Suizidwünschen – Was erwarten Träger von Politiker*innen und was erwarten Politiker*innen von Trägern?
Gespräch mit den Referierenden und Vertreter*innen aus Politik
Anschließende Diskussion mit dem Publikum
Ende gegen 18:30 Uhr