Patienten als Organspender und -empfänger
24. Workshop Medizinethik
24. März 2007
Der Umgang mit Organknappheit im Krankenhaus
Im ersten Halbjahr 2005 haben rund 600 Personen nach ihrem Tod ein Organ gespendet. Obwohl die Zahl der Spender leicht gestiegen ist, genügt sie bei weitem nicht, den Bedarf zu decken: Jährlich warten ca. 12.000 Patienten auf ein Organ. Die zur Verfügung stehenden Organe werden über Wartelisten nach Verteilungsrichtlinien der Bundesärztekammer vergeben. Kriterien für die Vergabe eines Organs sind u.a. Wartedauer, Dringlichkeit und Erfolgsaussichten.
Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und psychosoziale Fachkräfte befinden sich bei Fragen der Organtransplantation in einer schwierigen Rolle. Sie begleiten einerseits Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten. Auf der anderen Seite werden sie mit dem Schicksal von Menschen konfrontiert, die als potentielle Organspender in Frage kommen und sich in nur wenigen Fällen bereits explizit zu Fragen der Organspende geäußert haben. Aber es herrscht die Erwartung an Mitarbeitende im Krankenhaus, potentielle Spender zu erkennen und zu melden, denn nur so kann eine Transplantation auf den Weg gebracht werden.
10 Jahre nach Verabschiedung des Transplantationsgesetzes, das für Deutschland die Vergabe von Organen nach der erweiterten Zustimmungslösung regelt, diskutiert der Workshop den Umgang mit potentiellen Organspendern und Organempfängern im Krankenhaus: Welche Haltung nehmen Ärzte, Pflegende und psychosoziale Fachkräfte gegenüber potentiellen Organspendern und deren Angehörigen ein? Wie begleiten Sie Patientinnen und Patienten in der Wartephase auf ein Organ?
Zum Download: Organspende – eine Christenpflicht? (PDF-Dokument, 144.1 KB)
Dr. Donata Dörfel
Erschienen am 25.10.2019
Aktualisiert am 25.10.2019